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   BVerfG, 16.01.2002 - 2 BvR 1121/01   

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https://dejure.org/2002,7827
BVerfG, 16.01.2002 - 2 BvR 1121/01 (https://dejure.org/2002,7827)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.2002 - 2 BvR 1121/01 (https://dejure.org/2002,7827)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 2 BvR 1121/01 (https://dejure.org/2002,7827)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdefrist - Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung im vorigen Stand - Rechtsmittelbegründung

  • Judicialis

    BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG §§ 92 23 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 2 BvR 1121/01
    Eine fristgerechte Begründung erfordert insbesondere, dass entweder die angegriffenen Entscheidungen selbst vorgelegt oder wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden oder dass sich der Beschwerdeführer mit ihnen in einer Weise auseinander setzt, die eine Beurteilung ermöglicht, welchen Inhalt die Entscheidungen haben und ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 2 BvR 1121/01
    Eine fristgerechte Begründung erfordert insbesondere, dass entweder die angegriffenen Entscheidungen selbst vorgelegt oder wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden oder dass sich der Beschwerdeführer mit ihnen in einer Weise auseinander setzt, die eine Beurteilung ermöglicht, welchen Inhalt die Entscheidungen haben und ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 2 BvR 1121/01
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ), weil sie unzulässig ist.
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 2 BvR 1121/01
    Nur so wird der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang (vgl. § 92 BVerfGG) vollständig und aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt (vgl. BVerfGE 81, 208 ) und das Bundesverfassungsgericht in die Lage versetzt, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens allein aufgrund der Beschwerdeschrift und der ihr beigefügten Anlagen zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint.
  • VG München, 20.06.2000 - M 5 K 98.2905
    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 2 BvR 1121/01
    b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 20. Juni 2000 - M 5 K 98.2905 -,.
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